Das Notariat ist auch während der Corona-Pandemie geöffnet und steht Ihnen in allen wichtigen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 17.04.2020 wurden die seit 23.03.2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Daher ist es künftig grundsätzlich wieder erlaubt, die eigene Wohnung ohne triftigen Grund zu verlassen und auch Notartermine wahrzunehmen, die nicht „unaufschiebbar“ sind.
Um Ansteckungsgefahren weitgehend zu reduzieren, wurde der Geschäftsbetrieb angepasst:
» Der Zugang zum Büro ist ohne Termin nicht möglich; die Terminvergabe erfolgt telefonisch
» Unterlagen sind bitte nur postalisch oder elektronisch einzureichen
» Zutritt zum Notariat erhalten nur Beteiligte der Beurkundung (keine Begleitpersonen!)
» Bitte halten Sie zu Anderen einen Mindestabstand von 1,5 m
» Bitte erscheinen Sie nur, wenn Sie sich gesund fühlen, keinen Aufenthalt in einem Risikogebiet und keinen Kontakt zu einer Risikoperson hatten
» Bitte bringen Sie einen eigenen dokumentenechten Kugelschreiber mit
» Wartezeiten sind ausnahmsweise außerhalb des Notariat zu verbringen
» Keine Pflicht aber eine Bitte: Tragen Sie einen Mundschutz
Vielen Dank für Ihre Hilfe, auch diese Krise werden wir meistern!