Notar in Görlitz 
 RICHARD BÖTTGER 

Immobilien

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Dar­lehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sach­gemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mit­wirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Voll­zug erforderlichen Unter­lagen und überwacht die Eigentums­umschreibung im Grund­buch auf den Käufer

So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kauf­preis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Ver­käufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kauf­preis zu erhalten. Der Notar bespricht mit den Vertrags­beteiligten ihre Ziel­vor­stellungen, informiert sie über die Regelungs­möglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sach­gerechten und aus­ge­wogenen Entwurf eines Kaufvertrages.

Immobilien­kaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilien­hauses, einer Eigentums­wohnung oder auch eines Erbbau­rechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträger­vertrag, mit dem der Käufer ein Grund­stück oder einen Grund­stücks­anteil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Folgende Aspekte regelt Ihr Notar in jedem Immobilien­kaufvertrag:

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen
  • Gewährleistung für Mängel
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
  • Aufteilung der Erschließungskosten
  • das Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).


Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bank­darlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fällig­keit des Kauf­preises auf den Auszahlungs­zeit­punkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kauf­vertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grund­pfand­recht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kauf­vertrag beurkundet werden.

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