Notar in Görlitz 
 RICHARD BÖTTGER 

Notarielle Tätigkeitsfelder

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauig­keit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.

Notarinnen und Notare sind zuständig für Beur­kundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unter­schriften, Hand­zeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechts­geschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vor­geschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetz­geber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirt­schaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für voll­streckbar erklärten gerichtlichen End­urteilen die Zwangs­vollstreckung statt. Auch sind Schieds­sprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staat­lichen Gericht oder einem Notar für voll­streckbar erklärt wurden.

Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögens­ver­zeichnisse. Sie können aber auch frei­willige Ver­steigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamt­gut­aus­einandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegen­heiten der freiwilligen Gerichts­barkeit beraten und vertreten, als Schieds­richter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wert­papiere sowie Kost­barkeiten verwahren.

  • Vorsorgende Rechts­pflege. Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streit­vermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vor­feld. Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertrags­partnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechts­angelegenheiten zur Verfügung.
  • Höchste Qualität. Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufs­ethos, der von Neu­tralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechts­sicherheit, Rechts­frieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.
  • Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erst­klassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleich­mäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beur­kundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfs­fertigungen sind mit der Beurkundungs­­gebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.
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