Notar in Görlitz 
 RICHARD BÖTTGER 


Beispielberechnungen: Guter Rat muss nicht teuer sein


Notarielle Urkunden haben häufig hand­feste Kosten­vorteile So ersetzt das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforder­lichen Erbschein. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur profes­sionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächt­nissen und Teilungs­anordnungen, sondern errichten darüber eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweis­kraft. So wird sichergestellt, dass die letzt­willige Verfügung nicht verschwindet und im Todes­fall aufgefunden wird.

Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beur­kundung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechts­anwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.

Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten. Bitte beachten Sie, dass im Einzel­fall andere Auslagen entstehen können. Die dort aufgeführten Berechnungs­beispiele erfassen nur typische, wenn auch sorg­fältig zusammen­gestellte Fall­konstel­lationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundes­notarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.

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